Preise 2024

Die im Folgenden genannten Preise beziehen sich je Übernachtung auf eine Belegung mit max. 4 Personen und schließen alle verbrauchsabhängigen Kosten (Wasser, Strom, Heizung) und einen PKW-Stellplatz mit ein.

ZeitraumPreis (€)Nächte
mindestens
Anreise
06.01. – 15.03.61,003beliebig
16.03. – 20.04.81,003beliebig
21.04. – 19.06.74,003beliebig
20.06. – 31.08.133,00x mal 7nur Sonntag
01.09. – 26.10.81,003beliebig
27.10. – 20.12.61,003beliebig
21.12. – 06.01.2025133,005beliebig
Die Preise sind Brutto-Preise und gelten je Übernachtung. Dabei gilt jeweils die Preisstufe, in der die jeweilige Nacht beginnt, d.h., endet eine Preisstufe am 20.12., dann wird auch die Nacht auf den 21.12. noch zu dem vorhergehenden Preis berechnet.

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Nebenleistungen (verpflichtend)

Endreinigung /Aufenthalt (brutto)77,35 €
Kurabgabe der Gemeinde Koserow,
erhoben je Person ab 6 Jahre pro Tag
vom 01.01. – 31.03. 2,00 €
vom 01.04. – 31.10. 2,80 €
vom 01.11. – 31.12. 2,20 €
Die Nebenleistungen sind bei Anreise in bar bei unserer Servicepartnerin zu zahlen.

Nebenleisungen (optional)

Wäschepaket
(Bettwäsche, großes und kleines Handtuch,
Duschvorleger) je Person und Wechsel,
müssen vorab bestellt und bei Anreise bar
bezahlt werden
21,42 €
Kinderhochstuhl, pro Tag1,50 €

Informationen zur Kurabgabe

Wie in allen staatlich anerkannten Kur- und Heilbädern, so wird auch in Koserow auf der Grundlage einer Ortssatzung eine Kurabgabe erhoben. Seit 2024 gibt es vereinheitlichte Regelungen und die sog. UsedomCard, die zum Aufenthalt in allen kurabgabepflichtigen Orten berechtigt.

Wofür wird die Kurabgabe verwendet?

  • Strandreinigung
  • Strandnutzung (z.T. bewacht durch Rettungsschwimmer)
  • 5 Seebrücken
  • Vielfältige Spiel- und Ruhe- bzw. Verweilplätze
  • persönliche Beratung in den Touristeninformationen
  • kostenfreie Serviceleistungen, u.a. Benutzung der
    öffentlichen Toiletten, Bereitstellung von Hundetüten,
    Ausleihe von Büchern sowie Reinigung, Pflege und
    Wartung der öffentlichen Einrichtungen
  • kostenfreie Ortspläne
  • Ostseetherme exclusiv für UsedomCard-Inhaber
  • NEU: Rabatte & Vergünstigen bei unseren Vorteilspartnern.
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  • u.v.m.

Wer ist kurabgabepflichtig?

  • Personen, die sich in Koserow aufhalten, ohne dort ihren
    gewöhnlichen Aufenthaltsort zu haben, und denen die Mög-
    lichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder
    zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird.
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Kurabgabe befreit und ebenso Personen, die sich berufsbedingt auf der Insel aufhalten.

Die UsedomCard ist von jeder abgabepflichtigen Person während des Aufenthaltes mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Die mit der Kontrolle Beauftragten können sich ausweisen.

Die vollständige Kurabgabensatzung können Sie hier nachlesen.
Ausführliche Gästeinformationen mit vielen Details zu Ihrem Aufenthalt können sie hier downloaden.